Google-Zugeständnisse zu Street View
Jetzt haben Anwohner eine Einspruchsfrist von acht statt bisher vier Wochen.
So viel Aufregung. Die Meldungen zur Einführung von Google Street View in Deutschland überschlagen sich. Jetzt hat Google offenbar eingelengt und ein kleines Zugeständnis eingeräumt: Die Frist für die Vorab-Widersprüche wird von bisher vier auf acht Wochen verlängert. Das heißt: Wenn jemand sein Domizil bereits vor dem Launch von Street View von der Veröffentlichung ausnehmen möchte, kann seinen Antrag nun bis 15. Oktober einreichen. Die Unkenntlichmachung des eigenen Hauses per Online-Funktion ist aber auch nach dem Start noch jederzeit möglich.
Außerdem habe Google mit Johannes Caspar, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, weitere Richtlinien für seinen Geodaten-Dienst - wie Horizont.net berichtet: Google sichert dem Verbraucher zu, alle Daten sicher zu verwahren, die bei Anträgen zur Unkenntlichmachung von Gebäuden übermittelt werden. Diese Daten werden zudem nur zur Antragsbearbeitung verwendet und nicht länger als nötig aufbewahrt. Caspar begrüßt es, dass sich Google den Datenschützern angenähert hat: “Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden.„
[Doris Raßhofer]




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