Google-Zugeständnisse zu Street View

Jetzt haben Anwohner eine Einspruchsfrist von acht statt bisher vier Wochen.

So viel Aufregung. Die Meldungen zur Einführung von Google Street View in Deutschland überschlagen sich. Jetzt hat Google offenbar eingelengt und ein kleines Zugeständnis eingeräumt: Die Frist für die Vorab-Widersprüche wird von bisher vier auf acht Wochen verlängert. Das heißt: Wenn jemand sein Domizil bereits vor dem Launch von Street View von der Veröffentlichung ausnehmen möchte, kann seinen Antrag nun bis 15. Oktober einreichen. Die Unkenntlichmachung des eigenen Hauses per Online-Funktion ist aber auch nach dem Start noch jederzeit möglich.

Außerdem habe Google mit Johannes Caspar, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, weitere Richtlinien für seinen Geodaten-Dienst - wie Horizont.net berichtet: Google sichert dem Verbraucher zu, alle Daten sicher zu verwahren, die bei Anträgen zur Unkenntlichmachung von Gebäuden übermittelt werden. Diese Daten werden zudem nur zur Antragsbearbeitung verwendet und nicht länger als nötig aufbewahrt.  Caspar begrüßt es, dass sich Google den Datenschützern angenähert hat: “Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden.„

[Doris Raßhofer]

Horizont Access

Hier suchen Sie mit einer Anfrage synchron in drei Datenbanken: im HORIZONT Archiv, im Netzwerk von Creative Society und im Werbealmanach online.

Creative Society

Werbealmanach

    Kommentare

    Kommentar eingeben 0 Postings

    Kommentar hinzufügen

    * Pflichtfelder
    Netiquette auf HORIZONT online
    Termine©Shutterstock
    Termine & Events

    Veranstaltungen


    Der neue Bestseller

    Bestseller 3-4/2012

    HORIZONT jobs©Shutterstock
    HORIZONT Jobs

    DER Stellenmarkt

    © Shutterstock
    Digital Insider

    Michael Weberberger