Google aktualisiert Markenrichtlinie in Europa

Neue Richtlinie erlaubt Unternehmen die Verwendung von geschützten Begriffen als Keywords - Richtlinien für Anzeigentexte bleiben unverändert.

Ab 14. September gilt die neue Google-Richtlinie zur Buchung von Keywords, die die Verwendung von fremden Markennamen erlaubt. Kleine Firmen können damit nun Adwords buchen, die viel Traffic generieren, indem sie auf große, vielgesuchte Marken- und Firmennamen bieten. Gibt der Nutzer zum Beispiel den Markennamen einer Fluggesellschaft bei Google ein, kann er künftig unter anderem sowohl Anzeigen von Drittanbietern wie Reise- und Hotelbuchungswebseiten als auch Anzeigen anderer Fluggesellschaften finden. Aber: Der Name der Fremdmarke darf im Anzeigentext nicht ohne Erlaubnis eingesetzt werden.

Google setzt damit eine im März gefällte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um. Die Richter urteilten, dass Google nicht dafür haftbar gemacht werden kann, wenn Werbungtreibende im Rahmen von Adword-Kampagnen auf Google Markennamen eines Konkurrenzproduktes buchen. So hatte beispielsweise die Firma Louis Vuitton vor einem französischen Gericht geklagt, weil sie ihre Markenrechte dadurch verletzt sah, dass Werbungstreibende mithilfe von Google Adwords die Möglichkeit haben, die eigene Marke über fremde Markennamen zu bewerben. 

Nach Googles bisheriger europäischer Markenrichtlinie konnten Markeninhaber eine Beschwerde einreichen, um zu verhindern, dass bei der Eingabe ihrer eigenen Marke fremde Anzeigen geschaltet werden. Mit der Änderung passt der Suchmaschinen-Anbieter jetzt die Vorgehensweise in Europa an seine Markenrichtlinie in den meisten anderen Ländern der Welt an, wo die Verwendung von fremden Markenbegriffen schon länger erlaubt ist. „Die jetzt angekündigte Änderung ermöglicht es uns, unsere Richtlinien weltweit zu harmonisieren. Die Nutzer profitieren davon, weil sie mehr für sie relevante Anzeigen finden, wenn sie bei Google suchen“, beurteilt Stefan Tweraser, Country Director von Google in Deutschland, die Richtlinienänderung.

(Quelle: Horizont.net)

Lisa Kriechhammer

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