Bibliothek archiviert Online-Medien
Novelle zum Mediengesetz beschließt, Archivierungslücke der Online Medien zu füllen.
Der Ministerrat beschloß auf Initiative von Medienministerin Doris Bures eine Novelle zum Mediengesetz, die eine Sammelermächtigung und eine Ablieferungspflicht für Online-Medien einführt.
Öffentliche Bibliotheken haben die Aufgabe, das kulturelle Erbe zu sammeln, zu archivieren und die Zugänglichkeit dieser Informationen für kommende Generationen zu sichern. Daher unterliegen klassische Medienwerke, wie Bücher, und Zeitschriften und elektronische Medienwerke wie CD Roms einer gesetzlichen Ablieferungspflicht an die Österreichische Nationalbibliothek. Für Online-Medien, also Online-Zeitungen und -Zeitschriften, gab es bisher keine Ablieferungspflicht. Diese soll nun im Mediengesetz verankert werden.
Eckpunkte der Novelle:
Sammelermächtigung:
Die Österreichische Nationalbibliothek wird berechtigt, höchstens viermal jährlich alle öffentlich zugänglichen Online-Medien (mit at.-Domain oder mit inhaltlichem Bezug zu Österreich) automatisiert zu sammeln und zu speichern.
Ablieferungspflicht:
Bei periodischen elektronische Medien, die einer Zugangskontrolle unterliegen oder wenn die automatische Abspeicherung aus technischen Gründen nicht möglich ist, müssen die Medieninhaber ihre Medieninhalte an die Nationalbibliothek abliefern.
Nicht gesammelt werden bzw. auch nicht ablieferungspflichtig sind private Medien, wie persönliche Websites, die die öffentliche Meinungsbildung nicht beeinflussen sowie Medieninhalte, an denen kein wissenschaftliches, kulturelles oder sonstiges öffentliches Interesse besteht.
Medieninhaber von kostenpflichtigen periodischen elektronischen Medien (zum Beispiel wissenschaftliche Online-Publikationen von Fachverlagen oder Tageszeitungsarchive) können die Benützung ihrer Medieninhalte durch BibliotheksbenutzerInnen bis zu einem Jahr ausschließen. Nach der Sperrfrist dürfen die Bibliotheken diese Medieninhalte ihren BenutzerInnen nur in den Bibliotheksräumlichkeiten an einer Zugriffstation zugänglich machen.
[Alexandra von Quadt]




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