Presserat: Schutz der Privatsphäre gilt auch für Straftäter

Dürfen nicht an Pranger gestellt werden - Keine Informationen veröffentlichen, die Identifizierung ermöglichen

Auch Straftäter genießen Persönlichkeitsschutz und ihre Privatsphäre ist zu respektieren. Diese Grundsatzerklärung hat am Dienstag der Österreichische Presserat abgegeben. Anlass war die Berichterstattung über die Fußfessel für Sexualstraftäter, wobei verschiedene Medien Fotos veröffentlichten, die - zwar verpixelte - Sexualstraftäter in der Nähe ihres Wohnortes zeigten, wodurch es aber leicht war, Rückschlüsse auf ihre Identität zu ziehen.

In einem konkreten Fall bekam ein Betroffener in Folge der Medienberichterstattung anonyme Drohbriefe. „Die Veröffentlichung von Fotos und Informationen, die es ermöglichen, den Wohnort eines Straftäters auszuforschen, sind ein Eingriff in die Intimsphäre des Straftäters und seiner Familie“, urteilte der Presserat. Ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit an Informationen, die die Ausforschung der Privatadresse verurteilter Straftäter verhältnismäßig einfach ermöglichen, bestehe grundsätzlich nicht, vielmehr würden die vorliegenden Medienberichte die Täter „quasi an den Pranger“ stellen.

Vergeltung dürfe in einer aufgeklärten Gesellschaft aber kein Platz eingeräumt werden, so der Senat eins des Presserats. Er appelliert daher an die heimischen Medien, künftig stärker auf die Privatsphäre von Straftätern Rücksicht zu nehmen und keine Informationen zu veröffentlichen, die die Identifizierung des Täters oder dessen Wohnadresse zur Folge haben können.

(APA)

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